Türkei Urlaub 2021 – was ändert sich? 0 1597

Weiterhin führt die Ausbreitung von COVID-19 im internationalen Luft- und Reiseverkehr zu Einschränkungen sowie im öffentlichen Leben zu Beeinträchtigungen. Vor den touristischen Reisen, welche nicht notwendig sind, wird bei der ganzen Türkei gewarnt. Von COVID-19 ist die Türkei schließlich sehr betroffen und so gilt die ganze Türkei als Risikogebiet.

Wie funktioniert die Einreise?

Bei der Türkei sind die See-, Land- und Luftgrenzen offen. Bei der Ein- und Ausreise nach Georgien, bei einer Ausreise nach Griechenland und bei der Einreise aus dem Iran über den Landweg gibt es Beschränkungen. Ab dem 15.03.2021 müssen Reisende ein elektronisches Formular ausfüllen und dies innerhalb von 72 Stunden vor einer Reise. Das Formular ist von dem türkischen Gesundheitsministerium. Für die Transitpassagiere gilt dies nicht. Beim Check-In erfolgt die Kontrolle und dann erhalten die Reisenden den Genehmigungscode. Bei einer Kontrolle des Landes muss der Code vorgezeigt werden. Bei der Einreise auf dem See-, Land und Luftweg müssen die Reisenden den negativen PCR-Test vorlegen und dieser darf nicht älter als 72 Stunden zum Ausreisezeitpunkt sein. Das gilt nicht für die Transitpassagiere und für den Transportsektor. Waren Einreisende in den letzten 10 Tagen in Südafrika, Brasilien, Dänemark oder Großbritannien, dann gibt es die Quarantänepflicht von 2 Wochen.

Für alle Einreisen in die Türkei gilt, dass Temperaturmessungen durchgeführt werden. Weitere Untersuchungen werden bei COVID-19-Symptomen und bei der erhöhten Körpertemperatur vorgenommen. Bei Reisen nach Deutschland wird die Vorlage von dem negativen PCR-Test benötigt und dieser darf nicht älter als 2 Tage sein. Von Seiten der türkischen Behörden erfolgt die Kontrolle und die Kosten werden selbst getragen. Wer positiv getestet wird, muss in der Türkei in Quarantäne bleiben.

Welche Beschränkungen gibt es in der Türkei?

Durch das Infektionsgeschehen wurden die Provinzen von dem türkischen Gesundheitsministerium in Risikogruppen unterteilt. Die rote Zone hat ein sehr hohes Risiko, die orange Zone ein hohes Risiko, die gelbe Zone ein mittleres Risiko und die blaue Zone ein geringes Risiko. Verschiedene Regelungen gelten je nach Zone. Von den Ausgangssperren sind die ausländischen Touristen ausgenommen, doch es kann örtliche Ausnahmen geben.

Mit limitierter Auslastung können die Gastronomiebetriebe zu den eingeschränkten Zeiten öffnen, nur nicht in der roten Zone. Der HES-Code wird für das Betreten der Einkaufszentren und der Gastronomiebetriebe benötigt. Wöchentlich wird die Einteilung geprüft und die Maßnahmen werden alle 2 Wochen angepasst. Für den Urlaub ist auch wichtig, dass im ganzen öffentlichen Raum, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten das Tragen der Schutzmasken Pflicht ist. Die soziale Distanz wird eingefordert. Bei Einreise- oder Ausreisekontrollen werden die Corona-Selbsttests nicht als ein Testnachweis akzeptiert. Das dokumentierte negative Testergebnis oder das ärztliche Zeugnis werden benötigt.

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