Wie sehen die Zollbestimmungen in der Türkei aus? 0 1217

Für die Ein- und Ausreise als Tourist sind die Zollbestimmungen in der Türkei sehr wichtig. Jeder muss sich immer an die Ein- und Ausreisebestimmungen halten und dabei sind Herkunfts- und Zielland wichtig. Zudem sollte sich jeder auch über die Visa- und Einreisebestimmungen informieren.

Wie sehen die Zollbestimmungen aus?

Für die Einfuhr in die Türkei gibt es generell Mengenbegrenzungen. Es handelt um 250 Gramm Pfeifentabak, 200 Gramm blauer Tabak, 200 Gramm Kautabaks oder 50 Gramm Schnupftabak. Außerdem 250 Gramm Zigarettentabak, 100 Stück Zigarren, 100 Stück Zigarillos und 200 Stück Zigaretten. Bei Getränken mit über 22 Prozent Alkoholgehalt ist es 1 Liter und auch bei Getränken bis zu 22 Prozent ist es 1 Liter. 5 Stück von Toilettenartikeln und Hautpflegemitteln sollten beachtet werden hinzu kommen 1 Kilogramm Süßigkeiten, 1 Kilogramm Schokolade, 1 Kilogramm Tee, 1 Kilogramm löslicher Kaffee und 1 Kilogramm Kaffee.

Reisende unter 18 Jahren dürfen nicht alkoholische Getränke oder Tabakwaren einführen. Jeder sollte wissen, dass der türkische Zoll und die Polizei keinen Spaß verstehen, wenn es um Suchtmittel geht, die eingeführt werden sollen. Gefängnisstrafen drohen bereits bei geringfügigen Mengen und das gleiche gilt sogar bei dem Kauf der Suchtmittel in der Türkei. Zollfrei dürfen bis zu dem Gesamtwert von 300 Euro in die Türkei Geschenkartikel, Medikamente, medizinische Artikel und persönliche Gebrauchsgegenstände eingeführt werden.

Für die Transitreisenden gelten die Bestimmungen nicht. Werden Sachen von der Türkei mit nach Deutschland genommen, werden andere Grenzen gefunden. Diese liegen dann bei etwa 430 oder 300 Euro. Nachdem sich die Zollbestimmungen oft in kurzer Zeit ändern, sollten diese immer vor der Reise geprüft werden. Die rechtsverbindlichen Auskünfte gibt es bei dem Türkischen Zollamt oder bei der Türkischen Botschaft.

Was sollte noch für die Zollbestimmungen beachtet werden?

Devisen dürfen in die Türkei unbegrenzt eingeführt werden. Die Sicherheits- und Zollbeamten sind allerdings bevollmächtigt, dass die Quelle von dem eingeführten Bargeld geprüft wird. Nicht deklarierte Beträge können zu Problemen führen. Ausführen darf jeder nur 5.000 US Dollar oder den Gegenwert in Türkischen Lira. Sonst ist eine Voranmeldung wichtig, damit mehr Geld ausführt werden kann. Bei dem Umtausch von Lira in Euro muss die Quittung vorgelegt werden, wenn Geld in der Türkei getauscht wird. Bei dem persönlichen Schmuck sollte der Wert von 15.000 Euro nicht überschritten werden. Bei der Einreise muss sonst der Wert den Zollbehörden gemeldet werden.

Wird in der Türkei Schmuck gekauft, sind Nachweise bei der Ausfuhr wichtig. Die Kultur- und Naturgüter werden besonders geschützt und so dürfen nicht Kunstgegenstände, Vasen oder Sachen von antiken Ausgrabungen ausgeführt werden. Für die Ausfuhr von Kulturgütern gibt es empfindliche Gefängnisstrafen.

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